Gesetzliche Grundlage
§ 27 SGB VIII Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe
§ 36 SGB VIII Hilfeplanung
§§ 34/35 a SGB VIII Hilfe zur Erziehung durch Heimerziehung
§ 41 SGB VIII... für junge Volljährige, §§ 53, 54 SGB XXII,
§ 45 SGB VIII Genehmigungsgrundlage
Zielgruppe / Indikation
Die Maßnahme ist notwendig und geeignet, wenn die Erziehung oder Entwicklung von Kindern auch mit stützenden und ergänzenden Hilfen im Herkunftsmilieu nicht sichergestellt werden kann, wenn die Problembelastung im Herkunftsmilieu hoch, die Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen bei den Heranwachsenden vielfältig und gravierend sind.
Die Maßnahme ist nicht geeignet, wenn eine Therapie in einer spezialisierten Gruppe oder eine
kinderpsychiatrische Einrichtung oder eine Einrichtung für Behinderte angezeigt ist, der Kontakt mit der Herkunftsfamilie intensiver, therapeutisch gestaltet werden sollte, eher Einzelmaßnahmen oder (bei älteren Heranwachsenden) eine lebensfeldaufbauende erzieherische Hilfe angezeigt sind.
Ziele
- Förderung einer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung im Rahmen eines Selbstfindungsprozesses und dadurch die Eröffnung von Möglichkeiten der eigenen Lebensplanung (§§ 37, 41 SGB VIII)
- Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechtes hinsichtlich der Ausgestaltung der Erziehungshilfe (§§ 5,9 SGB VIII)
- Beteiligung von Kindern entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen (§ 8 SGB VIII) über den Aufbau eines für unsere Kindervertrauten, transparenten Rahmens und damit der Möglichkeit der eigenständigen Entwicklung
- Unterstützung der uns anvertrauten Kinder im schulischen Werdegang (§ 27 (3) SGB VIII)
- Zusammenarbeit mit und Vertretung von Personensorgeberechtigten durch die betreuenden Fachkräfte (§§ 37,38 SGB VIII) durch Elternarbeit und - wo immer möglich - (Re-) Integration der Kinder und in die Herkunftsfamilie
- Mitwirkung der Betroffenen an Entscheidungen über Erziehungshilfen und Zusammenwirkung mit
Fachkräften im Rahmen der Hilfeplanung und ihrer Fortschreibung (§ SGB VIII)
Aufnahmeverfahren
- eine Aufnahme erfolgt i.d.R. erst nach Aufnahmegespräch (HzE) unter Mitwirkung aller unmittelbar am Erziehungsprozeß beteiligten Sozialisationsagenten
- Aufnahmegesuche können durch vernetzte Vielfalt von Angeboten im Trägerverbund sowohl an das Zentralbüro (Tel: 0431- 54 50 03-30) als auch vorwiegend direkt an die im Verbund zusammen geschlossenen Einrichtungen gestellt werden
- im Rahmen des Aufnahmeverfahrens besteht die Möglichkeit, die Kinder von der Entsendestelle oder dem Elternhaus abzuholen
- Sicherstellung der ärztlichen Versorgung
Notwendige Aufsicht und Betreuung
- Wahrnehmung der Aufsichtspflicht
- vorhalten einer pädagogischen Fachkraft 24 Stunden pro Tag
- Planung und Durchführung individueller Aktivitäten mit den Heranwachsenden
- räumlich-zeitliche Strukturierungshilfen
- Überprüfung eventueller Gefährdungen und Entwicklungsangemessene Reaktionen auf Gefährdungen
- in Krisen- und Gefährdungssituationen schnellstmöglich klientenzentrierte Gespräche und kurze pädagogische Interventionen
- innerhalb einer Woche grundsätzliche pädagogische Abklärung und Interventionen
Gestaltung von Gruppenatmosphäre und Wohnumfeld
- Bereitstellung eines kindergerechten Lebensbereiches und des dazugehörigen
Umfeldes - Unterbringung der Kinder in ansprechenden Einzel oder Zweibettzimmern
- Gewährleistung, dass für Kinder ausreichend Platz auf dem Außengelände und
Material zur altersgerechten Freizeitbeschäftigung zur Verfügung steht - Bereitstellung von mindestens einem gemeinsamen Gruppen- und Aufenthaltsraum
in jeder Einrichtung - Gestaltung des Lebensbereiches zusammen mit den Heranwachsenden und Bereitstellen einer entwicklungsförderlichen und enttraumatisierenden Atmosphäre des Miteinander-Lebens
Alltägliche Versorgung
- Bereitstellung eines geschlechtsspezifischen Sanitär- und Waschbereiches
- Bereitstellung eines gemeinsamen Wohn- und Küchenbereiches
- Bereitstellung eines Freizeitbereiches
- regelmäßige Mahlzeiten, die in der Einrichtung von den BetreuerInnen / Hauswirtschaftskräften z.T. unter Mithilfe der Kinder zubereitet werden
- Reinigung der Gemeinschaftsräume; altersangemessene Anleitung und Unterstützung bei der Reinigung des persönlichen Bereiches
- Pflege der Wäsche und Kleidung unter altersgerechter Einbeziehung der Kinder
Freizeitgestaltung
- Außenorientierung der Einrichtung, d.h. Integration der Einrichtung und damit der betreuten Kinder in funktionierende soziale Systeme (Vereine, Pfadfinder, Schule, Feuerwehr etc
- Bereitstellung von Spiel- und Bastelmaterial und entsprechende Anleitung
- Bereitstellung von Medien und Anleitung im Umgang mit den Medien
- Sport- und Spielangebote machen oder beschaffen
- Freizeitunternehmungen
- Urlaubsfahrt
Schaffung von Voraussetzung für eine körperlich gesunde Entwicklung
- allgemeine Gesundheitserziehung
- körperliche und gesundheitliche Eingangsdiagnostik
- regelmäßige Gesundheitskontrolle
- Sicherstellung notwendiger Therapien, Medikamente, Diäten, Krankengymnastik
usw.) und Benutzung notwendiger Hilfsmittel (z.B. Brille, Zahnspange usw.) - häusliche Krankenpflege und Umgang mit Medikation
- Anleitung und Unterstützung regelmäßiger Körperpflege und Sexualhygiene
- Dokumentation besonderer Erkrankungen; Einbezug und Beratung der Eltern/Vormünder bei gravierenden Krankheiten (Therapien/Eingriffe)
Förderung im Bereich lebenspraktischer Fertigkeiten
- Vermittlung von Kenntnissen im lebenspraktischen Bereich für die Kinder im
Betreuungsverlauf (d.h. Verkehrserziehung, Einüben des Umgangs mit öffentlichen
Verkehrsmitteln - Einüben des Umgangs mit öffentlichen Einrichtungen
- Einkaufen, Einüben des Umgangs mit Geld, Zubereiten einfacher Mahlzeiten, Kenntnisse
gesunder Ernährung, Pflege und Aufbewahrung von Wäsche und Kleidung, einfache Reparaturen, Auswahl Wetter angemessener Kleidung, Kontakt zu Behörden etc.)
Sozial-emotionale Förderung und Anregung der Persönlichkeitsentwicklung
- Anleitung der Kinder während der Gruppen/Einzelgespräche und Gruppen/Einzelunternehmungen sowohl zur Rücksichtnahme und Toleranz gegenüber anderen Gruppenmitgliedern sowie der Fähigkeit zur Selbstbehauptung
und Kritik - Aufdeckung von unsozialen Verhaltensweisen in Einzelgesprächen
- Erarbeitung alternativer Verhaltensmuster durch die Möglichkeit der Erlernung alternativer Verhaltensweisen bei der Durchsetzung individueller Bedürfnisse und Interessen mit Hilfe des Vorlebens sozialer Handlungsmuster von MitarbeiterInnen
- themenzentrierte Gruppengespräche
- in Krisensituationen oder bei situationsübergreifenden Schwierigkeiten, die sich einem pädagogischen Einfluß entziehen:
- Herbeiführung externer Beratungen und sonstiger Hilfen
- Abklärung eines Bedarfs therapeutischer oder heilpädagogischer Leistungen und deren Beantragung und Beschaffung (die Leistungen selbst sind Zusatzleistungen (s.u.))
Förderung des Sozialverhaltens
- Nutzung aller Ressourcen im Erziehungsprozeß durch Einbeziehung aller den Erziehungsprozeß beeinflussende Sozialisationsagenten (Beratungsstellen, Suchtberatungen, Selbsthilfegruppen, Eltern, Schulen, Gemeinwesen etc.)
- Ausnutzung und Steuerungen von gruppendynamischen, sozialisierenden Prozessen durch das Vorhalten des sozialen Normengefüges einer Gruppe
- Erklärung und Verabredung von Umgangsregeln
- Einübung der Umgangsregeln in der Gruppe und im öffentlichen Leben
- Rückmeldung über problematisches Verhalten und positiver Verhaltensweisen
- allgemeine Rückmeldung in Einzelgesprächen und Gruppengesprächen
- Übernahme von Diensten, Ämtern und Pflichten für die Gemeinschaft
- Trainingsprogramme im Alltag (z.B. Verhaltensmodifikation, Verhaltenstraining)
Förderung der Schulentwicklung und Berufsausbildung
- Auswahl geeigneter KiTa- und Schulformen und alternativer Förderungswege in Abstimmung mit Eltern, Vormund, Schule (ggf. durch Einbezug schulrelevanter Diagnostik) und Jugendamt
- Unterstützung der schulischen Entwicklung durch eine Begleitung bei den
nachschulischen Schularbeiten - Führung und Kontrolle von Schularbeitenheften und Ordnung in den Schulmaterialien
- Gespräche mit Lehrern / Teilnahme an Elternsprechtagen und Klassenpflegschaften
Entwicklungsdiagnostik, Hilfeplanung, Erziehungsplanung
- pädagogische Eingangsanalyse und deren Dokumentation
- teaminterne Erziehungsplanung, ggf. unter Hinzuziehung von Fachleuten und Beratern gemäß Vorgaben aus Hilfeplan nach § 36 SGB VIII
- Entwicklungsbericht mit Vorschlägen zur Erziehungshilfe im Zusammenhang mit Hilfeplanung
- Vor- und Nachbereitung von Hilfeplangesprächen für die Heranwachsenden und Eltern
- Teilnahme an Hilfeplangesprächen
- Organisation zusätzlicher interner (Zusatzleistungen) oder externer Hilfen, die sich
aus der Hilfeplanung ergeben
Methodische Arbeit in der Herkunftsfamilie
- Einbeziehung der Personensorgeberechtigten (außer bei Kontaktsperre) und Abstimmung mit ihnen in grundsätzlichen erzieherischen Fragen und bei besonderen Vorkommnissen gemäß Hilfeplanung
- Vor- und Nachbereitung von Besuchswochenenden und von Beurlaubungen nach Hause
- Einbindung der Personensorgeberechtigten in das Lebensfeld: Einladungen zu Festen, Schulabenden und besonderen Anlässen
- Hausbesuche durch pädagogische MitarbeiterInnen
- pädagogische Elterngespräche
- Vorbereitung der Entlassung mit den Eltern
Verselbständigungsprozess
- Aktivitäten in Hinblick auf die Zeit nach der Maßnahme (Hospitationen, Gespräche, Etatplanung)
· vorbereitende Information der Familie oder anderer Fachkräfte (bei Verselbständigung) - Trainingsphase zur Vorbereitung selbständigen Wohnens (Trainingswohnung, Wohngemeinschaft)
- Hilfe bei der Suche, dem Anmieten und der Ausstattung einer eigenen Wohnung (Sicherstellen einer ordnungsgemäßen Verwendung der „Erstausstattungsbeihilfe“), Unterstützung beim Umzug
Qualitätsentwicklungssystem
- Qualitätsentwicklungssystem mit den Schwerpunkten Erziehungsprozeß- und Ressourcenmanagement und allgemeiner Führungsgrundsätze
- strukturierte Erziehungsprozesslenkung
- Dokumentation des Erziehungsprozesses
- ständige Verbesserung der Qualität der pädagogischen Prozesse durch Kontinuierlichen Verbesserungsprozeß (KVP)
Zusammenarbeit mit den Kostenträgern
- Erarbeitung eines Erziehungsrahmens auf den halbjährlichen HzE – Konferenzen (gemäß 36 SGB VIII) zusammen mit den Kindern, Personensorgeberechtigten, Einrichtung und Jugendamt
- Bericht der Einrichtungen in einem Erziehungsbericht über den Entwicklungsprozeß der aufgenommenen Kinder
- Einreichung eines aktuellen, kurzen Situationsberichtes zur Vorbereitung der HzE
- Konferenzen
- Zusendung von Zeugnissen und die Entwicklung der Kinder erheblich beeinflussende Informationen durch die Einrichtung und die zuständige SozialarbeiterIn
Kinderschutz
Die Stärkung des Kinderschutzes im Rahmen des § 8a SGB VIII und die Einführung des Gesetzes zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern hat uns bewogen, ein System einer - von der jeweiligen Einrichtung - unabhängigen
Beschwerdestelle einzurichten.
An diese Beschwerdestelle (Tel.: 0800-5450030, E-Mail: Kinderschutz@ErSteTraeger.de) können sich Kinder und Jugendliche, aber auch MitarbeiterInnen aus Mitgliedseinrichtungen der ErSte Trägergesellschaft mit Beschwerden über eine wahrgenommene Kindeswohlgefährdung innerhalb von Einrichtung im Verbund der ErSte´n Trägergesellschaft wenden
Versorgungs- und Kooperationsstrukturen
- Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und freien Trägem zwecks Abstimmung und Ergänzung (§ 78 SGB VIII) und Mitarbeit bei der Jugendhilfeplanung zur Bedarfsfeststellung und –deckung (§ 80 SGB VIII)
- Sicherung von Kleinsteinrichtungen durch Trägerverbund ErSte Trägergesellschaft (gemeinsame Ressourcenverwaltung) und Stabilität von Kleinsteinrichtungen auch in Ausnahmesituationen (Krankheit, Unfall, Tod etc.)
- in pädagogischen Krisen- und Ausnahmesituationen Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen im Trägerverbund der ErSte Trägergesellschaft
- Vernetzung von Einrichtungen und unterschiedlichen Angeboten durch Trägerverbund und gemeinsame Fortbildung und Austausch über eigenes Tätigkeitsfeld hinaus
- Ersparnis durch Zusammenlegung von Verwaltungseinheiten und zentraler Ansprechpartner in Verwaltungsfragen (Entgeltverhandlungen, Kostenabrechnungen, Informationsströme) für Kostenträger
Mitbestimmung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen
- Beteiligung von Kindern entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen (§ 8 SGB VIII) durch Kinderbesprechungen und Befragungen
- Mitwirkung der Betroffenen an Entscheidungen über Erziehungshilfen und Zusammenwirkung mit Fachkräften im Rahmen der Hilfeplanung und ihrer Fortschreibung (§ 36 SGB VIII)
- Zusammenarbeit mit und Vertretung von Personensorgeberechtigten durch die betreuenden Fachkräfte (§§ 37, 38 SGB VIII)
Verwaltungsleistungen für Kinder und Jugendliche
- Führung einer Akte (Pädagogische Entwicklung, besondere Vorkommnisse in Familie, Schule, Gesundheit, Verwaltungsvorgänge, Schriftverkehr) sowie detaillierte Dokumentation
- Beschaffung von Unterlagen, Bescheinigungen, Ausweisen usw.
- Anfertigen von Bescheinigungen, Berichten usw.
- Sicherstellung des Versicherungsschutzes; Abwicklung von Versicherungsfällen
- Verwaltung klientenbezogener Gelder (Taschengeld, Bekleidungsgeld)